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VG Freiburg, 21.06.2018 - 5 K 3478/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwVG Bad.-Württ. § 26 Abs. 2
Zwangsgeld; unmittelbarer Zwang - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.1980 - 8 S 102/80
Zwangsmittelandrohung; Erledigung; unmittelbarer Zwang; Schließung und …
Auszug aus VG Freiburg, 21.06.2018 - 5 K 3478/18
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Maßnahme des unmittelbaren Zwangs im Sinne von § 26 LVwVG in der Form der Einwirkung auf Sachen durch einfache körperliche Gewalt bzw. durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt ( siehe VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.08.1981 - 3 S 1274/81 -, juris [nur Leitsatz], und v. 16.05.1980 - 8 S 102/80 -, juris, m.w.N. ).Erst wenn Versuche einer Beitreibung gescheitert sind, wenn die Beitreibung auf unerwartete Schwierigkeiten stößt oder wenn der Verpflichtete sich auch durch diese Maßnahmen nicht zu rechtskonformem Verhalten bewegen lässt, kann man davon ausgehen, dass das Zwangsgeld nicht zum Erfolg führt ( zum Erfordernis einer mindestens einmaligen vergeblichen Beitreibung eines festgesetzten Zwangsgelds siehe VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.05.1980, a.a.O., Rn. 15 a. E., m.w.N. ).
- VGH Baden-Württemberg, 07.09.1981 - 3 S 1274/81
Unmittelbarer Zwang; Versiegelung einer Baustelle
Auszug aus VG Freiburg, 21.06.2018 - 5 K 3478/18
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Maßnahme des unmittelbaren Zwangs im Sinne von § 26 LVwVG in der Form der Einwirkung auf Sachen durch einfache körperliche Gewalt bzw. durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt ( siehe VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.08.1981 - 3 S 1274/81 -, juris [nur Leitsatz], und v. 16.05.1980 - 8 S 102/80 -, juris, m.w.N. ). - VG Freiburg, 31.01.2017 - 5 K 1615/15
Verbundverbot bei Spielhallenerlaubnis - zur Betriebseinstellung bei Verstoß …
Auszug aus VG Freiburg, 21.06.2018 - 5 K 3478/18
Die gegen diese Bescheide erhobene Klage des Antragstellers wurde mit Urteil der Kammer vom 31.01.2017 - 5 K 1615/15 - abgewiesen.